Jeder Musiker muss üben oder mal was aufnehmen. Das passiert heute weitgehend in der eigenen Wohnung. Da ist Stress mit den Nachbarn vorprogrammiert. Aber was sagt eigentlich das Mietrecht dazu?
Schön, wenn man so kulante Nachbarn hat. Aber leider sind die Reaktionen auf Musik im Haus nicht immer so, vor allem, wenn man noch Anfänger ist, kann es ganz schön nerven, wenn jemand ambitioniert auf seiner Trompete bläst oder auf das Klavier einhackt.
Aber was ist denn nun eigentlich erlaubt und was nicht?
Klavierspielen in Mietswohnungen oder sogar ein ganzes Tonstudio aufbauen ist für viele Musiker heute ganz normal. Sofern es keine entsprechenden Regelungen fürs Musizieren im Mietvertrag gibt, muss man sich allerdings an die bisherige Rechtssprechung halten, ansonsten droht die Kündigung.
Das Düsseldorfer Landgericht hat mit einer Entscheidung aus dem Jahr 1989 einige grundsätzliche Regeln heraus gearbeitet.
1. Zu den privaten Interessen eines Mitmieters gehört auch die Ausübung von Hausmusik. Diese kann einen wesentlichen Teil des Lebensinhaltes bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein. Musizieren in der eigenen Wohnung muß zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gerechnet werden.
2. Andererseits ist aber auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitmieter zu berücksichtigen, insbesondere deren Recht auf Ruhe und Entspannung in der von ihnen gewünschten Form.
3. Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.
Allerdings ging es darin konkret ums Klavierspielen. Wer in einer Mietswohnung mit vielen Nachbarn den ganzen Tag E-Gitarre oder Schlagzeug spielt, wird wohl kaum den ganzen Tag zuhause Krach machen dürfen.
Die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts bietet zwar eine Orientierung, aber keine Rechtssicherheit. Wenn sich Nachbarn belästigt fühlen, können sie versuchen, das auf dem Klageweg zu lösen.
Besser ist es also, mit seinen betroffenen Nachbarn zu sprechen und ihnen zu sagen, wann und wie ihr Musik macht, damit er sich darauf einstellen kann und sich nicht belästigt fühlt.
Was allerdings klar verboten ist, ist der gewerbliche Musikunterricht in der privaten Wohnung oder ein kommerzielles Tonstudio einzurichten. Damit riskiert man tatsächlich eine Kündigung.