Gute Videos brauchen gute Musik. Aber nicht jeder Song aus dem Netz kann einfach so für die eigene Arbeit benutzt werden. Hier gibt es alle Infos zu den besten Download-Portalen für gemafreie Musik und den rechtlichen Hintergründen.
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Was macht die Gema?
Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte von Musik. Das bedeutet, Komponisten, Texter oder Verleger übertragen ihr die Verwaltungsrechte ihrer Werke zu treuen Händen. Die Aufgabe der Gema ist es dann, diese Rechte an Musiknutzer, beispielsweise Radiostationen, DJs, Veranstalter aber auch Film- und Videoproduzenten zu „vermieten“. Sprich, diese dürfen die Musik verwenden, zahlen dafür aber eine entsprechende Gebühr.
Die Gema sammelt diese Gebühren in einem Topf, der nach Abzug von Verwaltungskosten anteilig an die Urheber ausgezahlt wird.
Gäbe es diese Institution nicht, müsste jeder Musiker seine Rechte selbst verwalten und beispielsweise mit jedem Radiosender oder Club, der seine Songs spielen möchte, einen eigenen Vertrag aushandeln und sich selbst um die Einhaltung von diesem kümmern. Insofern ist die Gema eine wichtige Institution, die so gut wie alle professionellen Musiker nutzen. De facto gibt es keinen bekannten Song, der nicht bei der Gema angemeldet ist. Doch es gibt auch Musik, „gemafrei“ ist. Zwar gilt hier trotzdem das Urheberrecht, doch es fallen keine Lizenzgebühren bei der Nutzung an.
Warum brauche ich gemafreie Musik?
Gerade im Web-Video-Bereich ist eine musikalische Untermalung des eigenen Contents extrem wichtig. Eine Anmeldung jedes neuen Videos bei er GEMA ist jedoch aufwändig und die zu zahlenden Gebühren vergleichsweise hoch und oftmals schlichtweg nicht lohnenswert.
Meldet man die Verwendung von urheberrechtlich verwerteter Musik nicht bei der Gema an, droht die Sperrung des eigenen Contents oder sogar eine Abmahnung. Um also Arbeit, Kosten und oft auch Nerven zu sparen, weichen viele Produzenten gerne auf Musik aus, die nicht bei der Gema eingetragen ist. Vor allem Musik für Telefon-Warteschleifen oder Hintergrundsmusik wird schnell produziert und ist häufig gemafrei zu haben.
Die besten Plattformen für gemafreie Musik:
jamendo.com – Jamendo ist eine der größten Plattformen für frei verwendbare Musik. Über 200.000 Titel von 40.000 Künstlern stehen zum Download bereit.
soundcloud.com – Nein, hier handelt es sich tatsächlich nicht nur um einen Streaming-Anbieter für aufstrebende Künstler. Unter dem Schlagwort “Creative Commons” bieten unzählige internationale Musiker aller Genres ihre Musik zur freien Verwendung an.
musopen.org – Zur Untermalung von Video-Material muss es nicht immer moderne Pop-Musik sein. Musopen.org bietet eine riesige Datenbank von kostenlos verfügbaren, klassischen Musikstücken.
incompetech.com – Auch hier finden sich unzählige Musikstücke aller Genres, die Musiker unter der Creative Common Lizenz 3.0 zur kostenlosen kommerziellen Verwendung zur Verfügung stellen.
dig.ccmixter.org – Basierend auf einem Spendenmodell können sich Produzenten auf dieser Plattform aus einem Katalog aus tausenden Musikstücken bedienen. Einzige Pflichtbezahlung ist die Nennung des Namens des Künstlers.
Was gibt es noch zu beachten bei der Nutzung gemafreier Musik?
Auch gemafreie Musik ist urheberrechtlich geschützt. Für welche Zwecke genau die Tracks verwendet werden dürfen, steht in der Regel in den Infos seiner Creative Common Lizenz.
Bei CC-Lizenz steht häufig das Wort „nicht-kommerziell“ im Vordergrund. Wer seinen Web-Video-Content beispielsweise auf Youtube monetarisieren möchte, muss stets darauf achten, dass die Lizenz das auch erlaubt.
Einen weiteren Stolperstein bei der Nutzung von gemafreier Musik stellt das deutsche Urheberrecht dar. In § 32 ist vorgeschrieben, dass eine „angemessene Vergütung“ zu leisten ist und der Komponist im Zweifelsfall diese auch nachträglich einfordern kann. Hier sollte man sich also auf jeden Fall absichern, bevor man eine Komposition verwendet, selbst wenn diese unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht wird.
Deshalb gilt auch bei den genannten Seiten: Immer zuerst die jeweilige Lizenz checken und das grundsätzliche Urheberrecht beachten. Das besagt, dass immer der Urheber entscheiden darf, was mit seinem Werk passiert. Wer Musik, Bilder oder Texte ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzt, riskiert eine Abmahnung. Sofern es kein Lizenzmodell gibt, muss man den Urheber also persönlich um Erlaubnis fragen.