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Crashkurs Urheberrecht: Tipps zum abmahnsicheren Hochladen von Musik bei YouTube

Wer Musik ins Internet lädt, die er nicht selbst geschaffen oder lizenziert hat, riskiert eine Abmahnung. Und die kann teuer werden. YouTube wird von zahlreichen Anwaltskanzleien auf der Suche nach illegaler Musik durchforstet. Wie ihr sicher eure Videos mit Musik untermalen könnt, verraten wir euch hier.

„Dieses Lied ist leider nicht verfügbar in Ihrem Land. Unsere Antwort kennt ihr sicher: Sie heißt Widerstand. 6 Milliarden Terrabyte – die Leitungen brenn‘ wie nie. Das hier ist kein Klingelstreich, das ist Anarchie.“ (Deichkind)

Seit Monaten streiten YouTube und GEMA über die Urheberrechte der deutschen Videos mit eingebetteter Musik auf Youtube. Zum Ärgernis vieler deutscher User können Videos mit Musik nicht mehr abgespielt werden. Zwar gibt es Erweiterungen für den Browser, die die GEMA Sperre auf Youtube umgehen, jedoch wandelt die Software in einer juristischen Grauzone. So radikal wie es die Hamburger Band Deichkind auf ihrem letzten Album besingen, geht es also nicht. Wer aber dennoch musikalische Untermalung zu seinem Video vom letzten Sommerurlaub oder der filmischen Kochanleitung vom Lieblingsgericht hochladen will, kann auf folgende Tipps ausweichen, ohne gesperrt oder abgemahnt zu werden.

▶︎ GEMA: Alle Infos zum Download von lizenzfreier Musik

Tipp 1:
Im Grunde ist der Streit zwischen YouTube und GEMA ganz einfach erklärt. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) möchte Gebühren von YouTube für die Urheber der Lieder, die sie vertritt. Die GEMA hat eine Summe pro Video errechnet und möchte nun dieses Geld von dem Videoportal YouTube, welches wiederum nicht bereit ist, dieses zu zahlen. Und im Gegenzug dazu, sperrt YouTube die Videos.

ACT DES MONATS

Linkin Park (Bandfoto 2024, James Minchin)
ACT DES MONATS: Linkin Park (Foto: James Minchin)

 

Logische Konsequenz daraus: Jemand, der Musik bei YouTube hochladen möchte, nutzt einfach GEMA-freie Musik. Sie stammt aus der Feder von Künstlern, die nicht Mitglied der GEMA sind. So kann die Gesellschaft auch keine Lizenzgebühren verlangen, da auch keine Lizenzen zu ihr bestehen. So schön das Ganze klingt, GEMA-freie Musik gibt es nicht für umsonst. Da auch hier Künstler am Werk sind, wollen sie natürlich eine Vergütung dafür. Die meisten Stücke kosten in der Basis-Lizenz, also lediglich für die Nutzung für YouTube, mindestens 100 Euro.

Extra-Tipp: Bei der Suche nach „GEMA-freier Musik“ auf YouTube gibt es zahlreiche Videos. Leider sind das meistens nur Bearbeitungen von bestehenden Liedern. Auch das ist nicht legal, es sei denn, der Originalurheber hat der bearbeiteten Version zugestimmt. Wenn ein User einfach einen Flötensound unter das Lied legt und der Urheber des Originals nichts davon weiß, kassiert der Nutzer eine Abmahnung. Mehr Informationen dazu gibt es auf www.abmahnung.org/musik.

Tipp 2: 
Jetzt wird es etwas juristischer. Laut Urheberrechtsgesetz erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Also kann die Musik für YouTube-Videos benutzt werden. Jedoch gibt es auch hier einen Haken. Sollte Jemand das Werk in der Zeit bearbeitet und veröffentlicht haben, fällt wieder eine Gebühr an, sofern der Urheber des neuen Werks Mitglied der GEMA ist. Außerdem gibt es auch auf die Aufführung ein Leistungsschutzrecht, nicht nur die Komponisten und Texter, auch die Interpreten und Musiker haben ein Recht auf Vergütung. Also können zum Beispiel auch auf traditionellen Weihnachtsliedern wieder neue Lizenzen verankert sein.

© istockphoto.com/shironosov

Tipp 3:
Wäre es nicht schön, wenn es GEMA-freie Musik im Internet gibt, die User bedenkenlos und kostenfrei nutzen könnten? Creative Commons (CC) sind die beiden Zauberworte. Sie bezeichnen freie Inhalte und Dateien, die von Jedem genutzt werden können. Die Organisationen, die Künstler von Creative Commons-Lizenzen vertreten, überwachen nicht, wer was veröffentlicht. So können Bilder, Videos und Musik benutzt werden. Dabei verlangt es die Lizenz, den Autor der Inhalte zu benennen, denn auch ansonsten kann der Urheber den Nutzer abmahnen. Leider gibt es auch hier einen Knackpunkt. Viele User downloaden GEMA-lizenzierte Musik und laden sie in CC-Portalen unter der freien Lizenz hoch. Also muss im Zweifelsfall nachgeprüft werden, ob es wirklich freie Musik ist. Und das ist bei kommerziell vermarkteter Musik, besonders bei bekannten Liedern de fakto nie der Fall.


Noch ein letzter Tipp zum Schluss: bastelt euren eigenen Soundtrack. Die nötigen Homerecording-Tools dafür sind heute so einfach wie nie zu erlernen. So könnt ihr einfach eure Videos selbst mit Musik versorgen und seid rechtlich auf der sicheren Seite. Auf diese Weise verzichtet ihr auf das beliebte YouTube-Textfeld: „Dieses Lied ist leider nicht verfügbar in Ihrem Land.“

► Youtube to MP3: Youtube Videos zu Downloads umwandeln